Ratgeber

Beihilfe einfach erklärt

Die Beihilfe ist die Fürsorgeleistung Ihres Dienstherrn im Krankheitsfall. Sie übernimmt einen festen Prozentsatz Ihrer Kosten – den Rest sichern Sie privat ab. Wir erklären, wie das zusammenspielt.

50–70 %

typischer Beihilfesatz

Rest

über PKV abgesichert

Kinder

ebenfalls beihilfeberechtigt

Beihilfe verständlich erklärt

Als Beamtin oder Beamter erhalten Sie im Krankheitsfall nicht die gesetzliche Krankenversicherung, sondern die Beihilfe Ihres Dienstherrn. Das bedeutet: Ein fester Anteil Ihrer Krankheitskosten wird direkt vom Staat übernommen. Wie hoch dieser Beihilfesatz ausfällt, hängt von Ihrem Bundesland, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab und liegt häufig zwischen 50 und 70 Prozent.

Die Beihilfe deckt jedoch nie 100 Prozent ab – den verbleibenden Teil müssen Sie selbst absichern. Dafür gibt es die private Krankenversicherung, die passgenau genau den Prozentsatz übernimmt, den die Beihilfe offen lässt. Beihilfe und PKV greifen also wie zwei Puzzleteile ineinander und ergeben zusammen Ihren vollständigen Krankenversicherungsschutz.

  • Beihilfesatz je nach Bundesland, Familienstand und Kindern, oft 50–70 %
  • Die PKV übernimmt passgenau den Rest
  • Höhere Beihilfesätze für Kinder und im Ruhestand möglich
  • Tarifstufen S, M und L je nach gewünschtem Leistungsumfang

Auch im Ruhestand bleibt dieses Zusammenspiel erhalten, häufig sogar mit einem höheren Beihilfesatz, sodass Ihr Eigenanteil sinken kann. Für Ihre Kinder gelten in der Regel besonders günstige Konditionen. Wichtig ist, dass Ihr PKV-Tarif exakt zu Ihrem persönlichen Beihilfesatz passt, damit keine Lücke entsteht.

Gemeinsam rechnen wir Ihren individuellen Beihilfesatz durch und finden den PKV-Tarif, der genau die verbleibende Lücke schließt.
Ihre Vorteile

Darum sind Sie bei uns
richtig aufgehoben

Fester Prozentsatz

Je nach Bundesland, Familienstand und Kinderzahl liegt der Beihilfesatz häufig zwischen 50 und 70 Prozent.

PKV ergänzt exakt

Die private Krankenversicherung versichert genau den verbleibenden Anteil – effizient und leistungsstark.

Anpassung im Leben

Ändert sich Ihr Beihilfesatz (z. B. durch Kinder), passen wir Ihren Tarif an.

Häufige Fragen

Gut zu wissen zu
Beihilfe

Die wichtigsten Antworten – und bei allem Weiteren bin ich persönlich für Sie da.

Wie hoch ist meine Beihilfe?

Der persönliche Beihilfesatz hängt von Bundesland, Familienstand und Kinderzahl ab. In der Beratung ermitteln wir ihn gemeinsam.

Was passiert im Ruhestand mit der Beihilfe?

Auch als Ruhestandsbeamter erhalten Sie Beihilfe – oft sogar mit höherem Satz. Ihr PKV-Tarif berücksichtigt das.

Muss ich mich privat versichern?

Sie müssen den nicht durch Beihilfe gedeckten Anteil absichern – die PKV ist dafür in der Regel die beste Wahl.

Beihilfe? Lassen Sie uns sprechen.

In einem kurzen, kostenlosen Gespräch klären wir Ihren konkreten Bedarf – ehrlich und unverbindlich.

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